Neue Förderung: Solarstrom für Elektroautos – bis zu 10.200 Euro als KfW-Zuschuss
- Zuschuss bis 10.200 Euro
- für Kauf und Anschluss von Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher
- für Eigentümer/innen von selbstgenutzten Wohngebäuden, die ein Elektroauto besitzen
- Start: 26. September 2023 – aufgrund hoher Nachfrage voraussichtlich nur kurzzeitig verfügbar!
Kombinierte Förderung für Photovoltaikanlagen, Solarstromspeicher und Ladesäule
Eine Photovoltaikanlage kann umso effektiver arbeiten, je mehr Strom Besitzer/innen für den Eigenbedarf nutzen. Im Idealfall wird die PV-Anlage daher mit einem Speicher, einer Wärmepumpe und einer Ladestation für E-Autos kombiniert – so lässt sich der Eigenverbrauch maximal erhöhen. Zumindest teilweise können Privatpersonen sich diese Kombination nun vom Staat mitfinanzieren lassen: Verkehrsminister Volker Wissing hat ein neues Förderprogramm mit dem Namen „Solarstrom für Elektroautos“ vorgestellt – für mehr Klimaschutz im Verkehrssektor. Gefördert werden Kauf und Anschluss von Gesamtsystemen bestehend aus Photovoltaikanlage, Batteriespeicher und privater Ladestation mit einem Zuschuss von bis zu 10.200 Euro. Wer die Förderung bekommen kann und was dabei zu beachten ist, verrät der nachfolgende Ratgeber.
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Was wird mit dem neuen Programm gefördert?
Das neue Förderprogramm für Photovoltaikanlagen ist auf die Installation eines Gesamtsystems ausgerichtet. Dieses setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
- Photovoltaikanlage mit mindestens 5 kWp Spitzenleistung
- Batteriespeicher mit mindestens 5 kWh Speicherkapazität
- Ladestation für Elektroautos mit mindestens 11 kW Ladeleistung
- Zusatz: Innovationsbonus für Ladestationen mit bidirektionaler Ladefähigkeit
Entscheidend ist, dass mit dem Programm „Solarstrom für Elektroautos“ ausschließlich der gemeinsame Kauf und Anschluss dieser drei Komponenten gefördert wird. Wer bereits eine Photovoltaikanlage besitzt und diese lediglich um einen Solarstromspeicher und/oder eine Ladestation erweitern möchte, ist nicht antragsberechtigt. Die Förderung wird als Investitionszuschuss gewährt und direkt auf das Konto der Antragstellenden ausgezahlt.
Den Zuschuss müssen Sie bei der KfW selbst beantragen. Damit Sie das Geld auch tatsächlich erhalten, ist es wichtig, dass das Gesamtsystem aus PV-Anlage, Speicher und Ladesäule alle vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt. Gern planen wir für Sie eine Anlage, die alle Anforderungen des Förderprogramms berücksichtigt. Ihr Extravorteil bei uns: Wir sind Ihr Ansprechpartner für alle Belange rund um Photovoltaikanlagen, denn wir entwickeln für Sie nicht nur individuelle Komplettlösungen, sondern setzen diese auch um – von der Planung bis zur Montage und Inbetriebnahme bekommen Sie bei uns alles aus einer Hand. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot!
Wer kann die neue Förderung beantragen?
Mit dem neuen Förderprogramm soll vor allem die Mobilitätswende im privaten Sektor unterstützt werden. Deshalb richtet sich die Förderung ausschließlich an Privatpersonen, die ein bestehendes Wohngebäude als Eigentümer/in selbst bewohnen. Darüber hinaus muss im Haushalt ein Elektrofahrzeug (rein elektrisch betrieben) vorhanden oder zumindest vorbestellt sein. Alternativ ist die Förderung auch bei bestehendem Leasingvertrag für ein Elektrofahrzeug möglich (Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten). Für das Vorhandensein eines E-Autos ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen.
Mit dem Förderprogramm werden ausschließlich Antragstellende gefördert, deren Wohngebäude bereits bestehen und von ihnen selbst bewohnt werden. Installationen in Neubauten vor Einzug, vollständig vermieteten Objekten, Ferienhäusern oder bei Wohnungseigentümergemeinschaften können nicht gefördert werden.
Wie viel Geld kann man mit der Förderung bekommen?
Das Gesamtbudget für das neue Förderprogramm umfasst 500 Millionen Euro. Hiervon können die Antragsstellenden maximal 9.600 Euro bzw. 10.200 Euro erhalten. Die konkrete Summe ist abhängig von der installierten Anlage. Wir schlüsseln das Ganze genauer auf:
Insgesamt ist eine maximale Förderung von 10.200 Euro möglich. Zuständig für die Umsetzung ist die KfW, bei welcher das entsprechende Programm unter der Nummer 442 – Solarstrom für Elektroautos geführt wird. Die Kombination mit weiteren öffentlichen Fördermitteln ist nicht möglich. Zudem kann die Förderung nicht gewährt werden, wenn die Gesamtkosten für die Anlage den Zuschussbetrag unterschreiten.
Damit die Förderung genutzt werden kann, ist vorgeschrieben, dass Errichtung und Inbetriebnahme der Komponenten durch Fachunternehmen vorgenommen werden. Wir übernehmen diese Aufgabe gern für Sie!
Gibt es weitere Voraussetzungen für die Förderung?
Wer sich am neuen Fördertopf für das Programm „Solarstrom für Elektroautos“ bedienen möchte, muss einige weitere Voraussetzungen berücksichtigen. So darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine der drei Komponenten – Ladestation, Photovoltaikanlage oder Stromspeicher – vorhanden oder bestellt worden sein. Einzige Ausnahme: Eine bereits bestehende Photovoltaikanlage kann zum Erhalt der Förderung berechtigen, wenn diese um mindestens 5 kWp erweitert wird. Rückwirkende Förderungen sind nicht vorgesehen.
Weiterhin müssen sämtliche Komponenten fabrikneu bestellt werden. Die Nutzung einer gebrauchten Ladestation oder eines gebrauchten Batteriespeichers berechtigt also nicht zum Erhalt der Förderung. Gemietete oder auf Raten gekaufte Systeme sind förderfähig, müssen aber nach Ablauf der Vertragslaufzeit ins Eigentum der Antragstellenden übergehen.
Zudem wird eine Mindestnutzung vorgeschrieben: Das aus Photovoltaikanlage, Solarstromspeicher und Ladestation bestehende Gesamtsystem muss mindestens sechs Jahre lang zweckentsprechend genutzt werden. Anderenfalls kann die KfW den Zuschuss zurückfordern. Ähnliches gilt für das Elektroauto: Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage muss, für mindestens drei Jahre lang ein Elektroauto im Haushalt genutzt werden.
Für das Aufladen des Elektroautos über die Ladestation darf ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien verwendet werden. Kann der Bedarf nicht vollständig über die Photovoltaikanlage abgedeckt werden, ist der Abschluss eines entsprechenden Stromliefervertrags (100 % Ökostrom) erforderlich.
Schnell sein lohnt sich – die Nachfrage ist hoch
Das Interesse an der Förderung „Solarstrom für Elektroautos“ ist enorm. Daher ist davon auszugehen, dass die bereitgestellten Fördermittel schnell erschöpft sein werden und das Programm nur kurze Zeit verfügbar ist. Umso wichtiger ist es für Sie, zeitnah und strategisch vorzugehen. Wir unterstützen Sie bei Planung und Anschluss Ihres Gesamtsystems mit Photovoltaikanlage, Stromspeicher und Ladestation – vereinbaren Sie noch heute ein Beratungsgespräch.